IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem für den Lieferanten zuständigen Gericht zu erheben. Der Lieferant ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
- Auf das Vertragsverhältnis findet das deutsche Recht nach HGB und BGB Anwendung.